GGL ernennt Christian Hochgrebe als neuen Verwaltungsratsvorsitzenden ab Juli 2026

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat Christian Hochgrebe mit Wirkung zum 1. Juli 2026 zum neuen Vorsitzenden ihres Verwaltungsrats bestellt, während Sandro Kirchner turnusmäßig ausscheidet und die Behörde sich gleichzeitig auf die erste gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrags 2021 vorbereitet.
Turnusmäßiger Wechsel an der Spitze
Der Wechsel erfolgt nach den internen Regeln der GGL und markiert den Beginn einer neuen Phase, in der Hochgrebe die strategische Ausrichtung der Behörde mitgestaltet; Beobachter verweisen auf die offizielle Pressemitteilung, die den Wechsel detailliert beschreibt und unter diesem Link abrufbar ist, während die Institution zugleich die anstehende Überprüfung des GlüStV 2021 koordiniert.
Vorbereitung auf die erste Evaluierung des GlüStV 2021
Die GGL richtet ihre Ressourcen darauf aus, den gesetzlich vorgesehenen Evaluierungsprozess zu begleiten, der Werbebeschränkungen, Einzahlungslimits, Verbraucherschutz sowie Maßnahmen zum verantwortungsvollen Glücksspiel umfasst und gleichzeitig Kernregelungen wie das Einsatzlimit von einem Euro bei virtuellen Automatenspielen unverändert lässt.
Daten aus früheren Berichten zeigen, dass die Behörde bereits interne Arbeitsgruppen gebildet hat, die relevante Statistiken sammeln und rechtliche sowie praktische Auswirkungen analysieren, während Experten betonen, dass die Evaluierung auf Grundlage des bestehenden Vertragsrahmens erfolgt und keine grundlegenden Änderungen an den festgeschriebenen Limits vorsieht.
Schwerpunkte bei Werbung, Schutz und Limits
Im Mittelpunkt stehen Werbebeschränkungen, die Anpassungen an Einzahlungslimits sowie Verbesserungen im Verbraucherschutz und bei verantwortungsvollen Spielmaßnahmen, wobei die GGL aktuelle Daten zu Spielverhalten und Schutzmechanismen auswertet und mit den Ländern abstimmt.

Die Behörde prüft, wie bestehende Regelungen in der Praxis wirken, sammelt Zahlen zu Werbeausgaben und Schutzmaßnahmen und erstellt Berichte, die den Ländern als Grundlage für mögliche Anpassungen dienen sollen, ohne jedoch das Euro-Limit für Online-Slots anzutasten.
Durchsetzung gegen illegale Anbieter bleibt Priorität
Parallel zur Evaluierungsvorbereitung intensiviert die GGL ihre Maßnahmen gegen illegale Glücksspielanbieter und setzt auf koordinierte Kontrollen sowie rechtliche Schritte, während Statistiken aus dem laufenden Jahr belegen, dass die Behörde bereits mehrere Netzwerke identifiziert und blockiert hat.
Die Fortführung dieser Durchsetzungsarbeit soll auch nach dem Juli 2026 unverändert fortgesetzt werden, da die Evaluierung des GlüStV 2021 keine Änderungen an den bestehenden Sanktionsinstrumenten vorsieht und die Behörde ihre Kapazitäten entsprechend plant.
Ausblick auf den Juli 2026
Ab dem 1. Juli 2026 übernimmt Christian Hochgrebe die Leitung des Verwaltungsrats und steuert die weiteren Schritte der Evaluierung, während die GGL gleichzeitig ihre Aufsichtsfunktionen wahrnimmt und Berichte an die zuständigen Landesbehörden weiterleitet.
Die Institution hat bereits Termine für interne Abstimmungen festgelegt und bereitet Stellungnahmen vor, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die fortlaufende Überwachung des Marktes sicherstellen.
Schlussfolgerung
Die Ernennung Hochgrebes und die Vorbereitung auf die Evaluierung des GlüStV 2021 bilden einen zusammenhängenden Prozess, der die Arbeit der GGL im Jahr 2026 bestimmt, wobei Werbebeschränkungen, Schutzmaßnahmen und die Durchsetzung gegen illegale Anbieter weiterhin im Fokus stehen und das Einsatzlimit unverändert bleibt.